NACHLASSREGELUNG
Wie vererbe ich meinen Nachlass ganz nach meinen Vorstellungen?
Die eigene Nachlassregelung bedeutet viel mehr als nur rechtliche Klarheit – sie ist ein Akt der Liebe, der Verantwortung und der persönlichen Kernaussage. Wer seinem Leben nachgehen möchte, ohne dass Unsicherheiten oder Streitigkeiten den Abschied belasten, schafft mit klaren Entscheidungen Sicherheit – für sich selbst und für die, die bleiben. Im Schweizer Recht spielt Ihre familiäre Situation eine zentrale Rolle: Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Konkubinats Verhältnisse sind unterschiedlich berücksichtigt. Denn während bei Ehepaaren bestimmte Pflichtteile gesetzlich geschützt sind, profitieren Konkubinats Paare nur von einer geregelten Absicherung, wenn diese ausdrücklich testamentarisch festgelegt wird.Mehr Freiheit seit 1. Januar 2023 – Ihre Gestaltungsspielräume erweitern sich deutlich
-
Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurden die Pflichtteile für Ihre gesetzlichen Erben deutlich angepasst:
• Nachkommen erhalten neu nur 50 % des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil (zuvor waren es 75 %).
• Eltern haben keinen Pflichtteil mehr – das stärkt Ihren Spielraum erheblich.
• Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners bleibt bei 50 % des gesetzlichen Erbteils stabil.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie verheiratet sind und zwei Kinder hinterlassen, können Sie heute die Hälfte Ihres Nachlasses frei gestalten – sei es für einen geliebten Menschen, gemeinnützige Zwecke oder besondere Wünsche – während früher nur ein deutlich kleinerer Anteil formbar war.
Weitere wichtige Aspekte auf einen Blick
-
Testament oder Erbvertrag überarbeiten! Bestehen solche Dokumente bereits vor dem 1. Januar 2023, sollten Sie diese unbedingt aktualisieren – nur so wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille nach den heutigen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt wird.
• Konkubinats Paar? Ohne testamentarische Regelung geht der Partner leer aus – auch trotz Revision bleibt im Konkubinat kein gesetzliches Erbrecht bestehen.
• Patchwork-Familien, gemeinnützige Ideen oder spezielle Wünsche? Die erhöhte frei verfügbare Quote eröffnet Möglichkeiten für individuelle, kreative und faire Regelungen.
• Versorgung in schwierigen Fällen: Bei komplexen Nachlässen wie Unternehmen, Immobilie oder internationalen Bezügen lohnt sich der Einsatz eines unabhängigen Willensvollstreckers – er sichert und vollzieht Ihren letzten Willen nachhaltig.
Ihr Vermächtnis in guten Händen
Indem Sie frühzeitig entscheiden, wen Sie wie bedenken, schenken Sie Ihren Lieben Klarheit. Sie bewahren vor Erbstreitigkeiten, schützen den Familienfrieden und können das eigene Lebenswerk zielgerichtet weitergeben. Mit einem individuellen, sorgfältig geplanten Nachlass legen Sie den Grundstein für eine würdevolle Zukunft — getragen von Ihrem Willen und Ihrer Persönlichkeit.